Das am 12.06.2020 beschlossene zweite Corona-Steuerhilfegesetz sieht vor, dass der Freibetrag bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung ab dem Erhebungszeitraum 2020 auf 200.000 Euro angehoben wird.
from https://www.auma.de/de/medien/meldungen/gewerbesteuerliche-hinzurechnung-freibetrag-verdoppelt
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https://mesepostonline.tumblr.com/post/621178643721371648
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