Wednesday, June 17, 2020

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Freibetrag verdoppelt

Das am 12.06.2020 beschlossene zweite Corona-Steuerhilfegesetz sieht vor, dass der Freibetrag bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung ab dem Erhebungszeitraum 2020 auf 200.000 Euro angehoben wird.



from https://www.auma.de/de/medien/meldungen/gewerbesteuerliche-hinzurechnung-freibetrag-verdoppelt

from
https://mesepostonline.tumblr.com/post/621178643721371648

No comments:

Post a Comment